Kundeninformation: CO2-Zuschlag ab 01.01.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass gemäß dem im Jahr 2019 in Kraft getretenen und novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab dem 01.01.2024 auch die durch die thermische Verwertung von Abfällen verursachten fossilen CO2-Emissionen berücksichtigt werden.
Für sämtliche Verwertungsanlagen bedeutet dies, dass ab dem genannten Datum zusätzliche Kosten durch CO2-Zertifikatabgaben entstehen werden. Die Steigerung dieser Abgaben für die kommenden Jahre ist bereits gesetzlich festgelegt. Um die Transparenz zu gewährleisten, werden diese Abgaben separat auf unseren Rechnungen ausgewiesen.
Aktuell sind lediglich die Bereiche Holzabfälle und Müll (Verbrennung und Sortierung) von dieser Gesetzesänderung betroffen. Diese Neuerung wird bei unseren Verwertungspartnern zu durchschnittlichen Mehrbelastungen auf folgendem Niveau führen:
- Altholz, Klasse AI-AIII: 2,93 € / Tonne
- Altholz, Klasse AIV: 5,85 € / Tonne
- Gemischte Abfälle: 21,66 € / Tonne
Wir behalten uns vor, im Bereich der Vergütungen Abschläge aufgrund zusätzlicher fiskalischer Kosten wie dem CO2-Zuschlag vorzunehmen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Fischer-Entsorgung