Anfahrt: Winterhäuser Str. 108, 97084 Würzburg

Tel.: 0931 / 61 00 5 - 0

Öffnungszeiten & Verhaltensregeln

Wissenswertes rund um Fischer Entsorgung

Mo. - Do.*

7:00 Uhr – 16:30 Uhr

(LKW 7:30 Uhr – 16:00 Uhr)

Fr.*

7:00 Uhr – 13:30 Uhr

(LKW 7:30 Uhr – 12:00 Uhr)

Sa. /So. / Feiertage

geschlossen

Unsere Verhaltensregeln im Überblick

  • Das Betreten des Betriebsgeländes ohne Anmeldung im Büro ist nicht gestattet!
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Betriebsgelände, auch im LKW bzw. Fahrzeug verboten
  • Das Tragen von Warnweste und Sicherheitsschuhen ist Pflicht.
  • Während der Wartezeit immer am Fahrzeug bleiben und nicht auf dem Betriebsgelände umherlaufen.
  • Kinder müssen im Fahrzeug bleiben.
  • Das Entnehmen von Ware, gleich welcher Art, ist nicht gestattet!
  • Der Aufenthalt ist nur in dem für die Tätigkeit notwendigen Bereich gestattet.
  • Auf dem Betriebsgelände ist den Anordnungen des Verladers bzw. des Personals Folge zu leisten.
  • Beim Verladen nicht unter die gehobene Last treten bzw. im LKW bleiben.
  • Nach vollständiger Beendigung des Be- bzw. Entladevorgangs zügig von der Waage fahren
  • Stapler-, Bagger- und Radladerverkehr hat Vorrang
  • Beim Befahren des Betriebsgeländes gilt grundsätzlich die StVO. Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h) fahren
  • Auf den Fahrwegen ist der Aufenthalt verboten!
  • Die Ladung ist zum Schutz gegen Umfallen, Beschädigung, Verrutschen, Heraus- und Herunterfallen etc. vom Fahrzeugführer zu sichern.
  • Das Verzurren, nach dem neuesten Stand der Technik (derzeit VDI–Richtlinie 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen) ist Aufgabe des Fahrzeugführers.
  • Die Ladungssicherungshilfsmittel sind vom Fahrzeugführer im stets einwandfreien Zustand zu stellen und vorzuhalten.
  • Ballen sind in jedem Fall so zu sichern, dass jeder Block mit einem eigenen Gurtband verzurrt wird.
  • Bei Nichteinhaltung wird die Verladung eingestellt.

Im Bereich der Entsorgung und Lagerung von Sondermüll stoßen wir auf immer höhere bürokratische Hürden sowie deutlich erhöhte Anforderungen an Sortierung, Verpackung und Gebindegrößen. Zusätzlich steigen die Kosten in den Verwertungsanlagen. Diese Mehraufwendungen können wir leider nicht allein tragen und müssen daher neben den Entsorgungspreisen auch eine Annahmepauschale bei der Anlieferung von Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln, Laugen, Säuren und unbekannten Stoffen verrechnen. Diese ist wie folgt gestaffelt:

– Bis 3 kg Gesamtgewicht: 10,00 € netto
– Bis 10 kg Gesamtgewicht: 20,00 € netto
– Bis 50 kg Gesamtgewicht: 35,00 € netto
– Ab 50 kg Gesamtgewicht: nach Aufwand

Die Annahmezeiten für gefährliche Abfälle ab dem 01.01.2022 sind wie folgt:

– Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
– Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr
– Termine nach Vereinbarung

Die Annahmezeiten für andere Abfälle bleiben unverändert. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.

Selbstverständlich bieten wir auch Handwerkern und Privatkunden die Möglichkeit, Abfälle bei uns abzugeben. Dabei reicht die Bandbreite von Vergütungen (u.a. im Metallbereich) bis hin zu Kosten, die für die jeweiligen Stoffe Anwendung finden. Da die organisatorischen Voraussetzungen dafür (Waageneichung, Waagenpflege, Softwareanforderungen, Datenerfassung, Datenpflege, Mitarbeiterschulung, Informationspflichten, usw.) stetig steigen, sehen wir uns gezwungen, die zunehmenden Anforderungen in einer Annahmepauschale abzubilden.

(Privat-)Kunden, die über kein Kundenkonto verfügen bieten wir die direkt Bezahlung vor Ort an – aktuell bar oder per EC-Karte. Ab dem 01.07.2026 akzeptieren wir auch Kredit- und Debitkarten. Bei regelmäßigen Anlieferungen und bei Aufträgen in Verbindung mit Transporten durch unser Unternehmen richten wir natürlich auch ein Kundenkonto für Sie ein. In diesem Fall übermitteln wir Ihnen gerne auch eine monatliche Rechnung.

Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Metallsorten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Vergütungen erst ab einer sortenrein erfassten Menge von 5 kg auszahlen. Kleinere Mengen werden kostenfrei entgegengenommen.

Bitte beachten Sie auch, dass unsere Fahrzeugwaagen einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlast unterliegen, die wir bei der Abrechnung berücksichtigen müssen.

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, melden Sie sich gerne vorab telefonisch, per WhatsApp oder per Mail bei uns. Wir informieren Sie transparent über eventuell anfallende Gebühren und Annahmebedingungen und unterstützen Sie auch bei der richtigen Sortierung Ihrer Abfälle – so lassen sich oft unnötige Kosten vermeiden.